Kostentransparenz

In unserer Praxisgemeinschaft können wir ausschließlich Privatversicherte und Selbstzahler behandeln. Das bedeutet, dass wir keine Erlaubnis für eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen besitzen. Selbstverständlich können auch Patienten, die gesetzlich versichert sind, sich in unserer Praxis behandeln lassen. Insbesondere wenn es um eine zeitnahe Zweitmeinung z.B. über die Notwendigkeit einer Operation oder alternative Möglichkeiten geht, können wir fundierte Hilfe anbieten.

Warum Privatpraxis ?

Der größte Vorteil unserer Praxis besteht darin, dass wir je nach zu untersuchendem Problem, die Untersuchungszeit festlegen und uns so individuell die notwendige Zeit für Sie nehmen können. Dies ist im Rahmen der kassenärztlichen Strukturen mit ihrer „5-Minuten-Medizin“ leider nicht möglich. Gerade wenn es um wesentliche Therapieentscheidungen geht, insbesondere OP-Indikationen, ist ausreichend Zeit für eine gründliche Untersuchung und Beratung von existentieller Bedeutung.

Kosten

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, in der der/die Patient/in keine Informationen über die abgerechneten Leistungen erhält, ist in der privatärztlichen Versorgung eine maximale Kostentransparenz gewährleistet. Die Kosten richten sich nach der sog. GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Darin werden für die jeweiligen ärztlichen Leistungen bestimmte Leistungsziffern angegeben. Diese gelten deutschlandweit und sind wie gesagt bindend. Die Kosten errechnen sich aus den einzelnen Positionen und einem Faktor, der sich nach dem Aufwand der Untersuchung richtet. Wenn der Faktor aufgrund eines ungewöhnlichen Mehraufwandes erhöht wird, muss dies extra begründet werden.

Rechnungsstellung

Diese erfolgt nicht direkt über die Praxen, sondern über die PVS, die privatärztliche Verrechnungsstelle. Sie erhalten von der PVS eine schriftliche Rechnung – in der Regel zu Anfang des Folgemonats nach der Vorstellung in unserer Praxis.